Allgemeine Geschäftsbedingungen für Interessenten von Wohnraum

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mieter von Wohnraum

    1. Vertragsgegenstand
      Der Mieter beauftragt STADE APARTMENTS mit der Vermittlung von Wohnraum. Der Nachweis von Interessenten durch STADE APARTMENTS ist für den Mieter kostenlos. Wird ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und einem Mieter abgeschlossen, der von STADE APARTMENTS nachgewiesen worden ist, wird dem Vermieter von STADE APARTMENTS eine Provision in Rechnung gestellt. Dem Mieter entstehen keine Provisionskosten!
    2. Beauftragung
      1. Als Wohnungssuchender beauftragen Sie STADE APARTMENTS mit der Vermittlung von Wohnraum.
      2. STADE APARTMENTS übermittelt Ihnen zu Ihrem Suchprofil passende Angebote
      3. Wird Ihnen aufgrund des Nachweises durch STADE APARTMENTS eine Wohnung/Apartment – sei es durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter – vermittelt, ist eine Provision für STADE APARTMENTS durch den Vermieter fällig.
      4. STADE APARTMENTS ist kein Vertragspartner im Mietvertrag und übernimmt als Wohnraumvermittler keine Verantwortung für Schäden an der Mietsache, bzw. für Schäden, die bei der Vermietung oder bei Vertragsbruch der Mietparteien entstehen.
    3. Informationspflichten
      Der Mieter hat STADE APARTMENTS unverzüglich mitzuteilen,
      1. wenn sich die Daten des Auftragsobjekts ändern (Preis, Zeitraum, Ausstattung, Verfügbarkeit etc.);
      2. wenn ein Mietvertrag über den zunächst vereinbarten Zeitraum hinaus fortgeführt wird.
    4. Stornierung des Vermittlungsauftrages
      Kündigen Sie den Vermittlungsauftrag, so erklären Sie, dass die erhaltenen Angebote zu keiner Wohnraumüberlassung führten und dass Sie oder auch weitere Personen, die von Ihnen über die Angebote informiert wurden, in Zukunft keinen weiteren Gebrauch von den überlassenen Adressen machen.
    5. Haftungsausschluss
      1. Untervermietererlaubnis
        STADE APARTMENTS übernimmt keine Gewähr für das Vorliegen von Untervermietungserlaubnissen oder sonstigen erforderlichen Genehmigungen. STADE APARTMENTS lässt sich allerdings schriftlich von den Wohnungsanbietern bestätigen, dass eine Untervermietung erlaubt ist.
      2. Nichtzustandekommen von Vermittlungen
        Eine Haftung von STADE APARTMENTS für den Fall nicht zustande gekommener Vermittlungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
      3. Schadensersatz
        Schadensersatzansprüche gegen STADE APARTMENTS sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem oder im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auch fahrlässigem Verhalten oder Gefährdungshaftung beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt ein Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
      4. Richtigkeit und Änderung von Daten
        STADE APARTMENTS geht davon aus, dass sämtliche, im Bereich der Vermittlungstätigkeit übermittelten und veröffentlichten Daten richtig sind und pflegt ihren Datenbestand mit äußerster Sorgfalt. Dennoch kann STADE APARTMENTS keine Verantwortung für die Richtigkeit übernehmen. Angaben auf den Internetseiten von STADE APARTMENTS, in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u. ä., beruhen auf den vom Objektanbieter an STADE APARTMENTS zu den Objekten erteilten Informationen, deren Richtigkeit zu überprüfen für STADE APARTMENTS nicht in vollem Umfang möglich ist. Datenänderungen (inkl. Preisänderungen) können zu jeder Zeit durchgeführt werden.
    6. Sonstige Bestimmungen
      Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall ist der Vertrag seinem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen.
    7. Gerichtsstand
      Rechtswahl und Gerichtsstand
      1. Für Aufträge von Mietern an STADE APARTMENTS wird das deutsche Recht angewendet.
      2. Gerichtsstand für Aufträge von Mietern an STADE APARTMENTS ist Stade, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder er keinen Wohnsitz in Deutschland unterhält.

Stand 01.07.2024

AGB für Vermieter/Eigentümer von möblierten Wohnungen und Apartments

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermieter von Wohnraum

  1. Vertragsgegenstand
    Der Vermieter beauftragt STADE APARTMENTS, für einen oder mehrere Wohnräume (Auftragsobjekte) Mietinteressenten nachzuweisen. Der Nachweis von Interessenten durch STADE APARTMENTS ist für den Mieter kostenlos. Wird ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und einem Mieter abgeschlossen, der von STADE APARTMENTS nachgewiesen worden ist, wird dem Vermieter von STADE APARTMENTS eine Provision in Rechnung gestellt. Falls nicht anders vereinbart, berechnen wir für den Vermittlungsservice vom Vermieter 10 % der Apartmentmiete zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Beträgt die Mietzeit weniger als einen Monat, so sind 15 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer der Apartmentmiete an STADE APARTMENTS zu zahlen.
  2. Berechtigung zur Vermietung und behördliche Anmeldung
    Sie versichern gegenüber STADE APARTMENTS, zur Vermietung bzw. Untervermietung berechtigt zu sein und ggf. den Eigentümer bzw. die zuständige Verwaltung davon in Kenntnis gesetzt zu haben. STADE APARTMENTS haftet nicht für Schäden, die aus einer unerlaubten Untervermietung entstehen. Eine Anmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt muss möglich sein.
  3. Beauftragung
    1. Sie beauftragen STADE APARTMENTS mit der Vermittlung Ihres Wohnraums.
    2. STADE APARTMENTS vermarktet Ihr Angebot auf branchenübliche Art und Weise. Wir ermöglichen die Kontaktaufnahme von bei STADE APARTMENTS registrierten Interessenten mit Ihnen. STADE APARTMENTS veröffentlicht eine anonymisierte Objektbeschreibung inkl. Straßenname sowie vorhandenes Fotomaterial, Grundrisse usw.
    3. Erlaubte Doppeltätigkeit: Von den potentiellen Mietern erhält STADE APARTMENTS die Beauftragung zur Vermittlung /Nachweistätigkeit. Es ist uns daher erlaubt, sowohl für Sie als auch für den potentiellen Mieter vermittelnd tätig zu werden.
  4. Provision
    1. Provisionshöhe
      Bei einer erfolgreichen Vermittlung ist eine Provision in Höhe von 10 % der monatlichen Miete durch den Vermieter zu zahlen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Beträgt die Mietzeit weniger als einen Monat, so sind 15 % der Apartmentmiete an STADE APARTMENTS zu zahlen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

      Monatsmiete ist die zwischen Vermieter und Mieter vereinbarte Miete inklusive der Nebenkosten (Pauschalmiete). Ist bei einem unbefristeten Mietvertrag mit nicht nur vorübergehender Nutzung der Wohnräume über die Nebenkosten gesondert abzurechnen, so ist der vereinbarte Mietzins ohne diese Nebenkosten maßgeblich.

    2. Fälligkeit
      Die Provision ist unmittelbar mit Einzugsdatum fällig.
    3. Verlängerung des Mietverhältnisses
      Im Falle einer Verlängerung wird STADE APARTMENTS Ihnen eine weitere Provision in Rechnung stellen. Dies ist abhängig von der Mietdauer.
    4. Verkürzung der Mietdauer und Kündigung
      Eine Verkürzung der Mietdauer oder die vorzeitige Kündigung des Mietverhältnisses wirkt sich ebenfalls entsprechend auf die Provisionshöhe aus. Die zu viel gezahlte Provision wird gutgeschrieben.
    5. Eine Provision ist ebenfalls zu entrichten, wenn Ihnen von einem Vermieter ein anderes als von STADE APARTMENTS vorgeschlagenes Objekt zur Vermietung angeboten und dieses angemietet wird. Dies gilt auch dann, wenn ein Vermieter nicht Eigentümer des Objektes ist oder weitere Angebote im Namen Dritter vorschlägt.
  5. Informationspflichten
    Der Vermieter hat STADE APARTMENTS unverzüglich mitzuteilen,
    1. wenn sich die Daten des Auftragsobjekts ändern (Preis, Zeitraum, Ausstattung, Verfügbarkeit etc.);
    2. wenn ein Mietvertrag über den zunächst vereinbarten Zeitraum hinaus fortgeführt wird;
    3. wenn keine Besichtigungstermine stattfinden können, oder andere nicht genannte Umstände, einer erfolgreichen Vermittlung im Wege stehen.
    4. wenn Sie nicht mehr vermieten möchten.

    Sie verpflichten sich, den Namen des Mieters zu nennen, unabhängig davon, ob die Vermietung durch STADE APARTMENTS oder anderweitig zustande gekommen ist.

    Kommt der Vermieter der Meldepflicht aus (a) nicht nach, ist er verpflichtet, STADE APARTMENTS von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die darauf basieren, dass das betroffene Auftragsobjekt von STADE APARTMENTS angeboten wurde, obwohl es nicht verfügbar war.

  6. Eigene Annoncen
    Für die Dauer der Beauftragung verpflichten Sie sich nicht in Internetportalen zu annoncieren, in denen STADE APARTMENTS Ihre Wohnung vermarktet.
  7. Fotomaterial und Grundriss
    Das Copyright des von STADE APARTMENTS erstellten Foto- und/oder Video- und/oder Grundrissmaterials liegt bei STADE APARTMENTS. STADE APARTMENTS ist berechtigt, dieses Material im Internet zu veröffentlichen und ebenfalls für eigene Werbezwecke zu verwenden.

    Sobald der Vermieter hinsichtlich des Auftragsobjektes Bildmaterial zur Verfügung stellt, räumt der Vermieter STADE APARTMENTS das einfache unentgeltliche Nutzungsrecht an dem Bildmaterial für die Maklertätigkeit ein. Das einfache Nutzungsrecht erstreckt sich jeweils auf alle Handlungen, die notwendig sind, um die Auftragsobjekte in Form von Anzeigen und Exposés in Print- und Onlinemedien darzustellen, zu präsentieren und zu verbreiten. Dazu gehören auch die Nichtnennung des Urhebers und die Kennzeichnung des Bildmaterials mit einem sichtbaren Wasserzeichen oder Logo der Agentur.

    Der Vermieter steht dafür ein, dass das von ihm übermittelte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist bzw. die Rechte des Vermieters zur Nutzung unter den o.g. Bedingungen gewährt wurden. Sollte die Agentur wegen der Verletzung der Rechte Dritter in Bezug auf das vom Vermieter übermittelte Bildmaterial in Anspruch genommen werden, stellt der Vermieter STADE APARTMENTS von allen damit in Verbindung stehenden Kosten frei.

  8. Datenschutz
    1. Ihre Daten werden von STADE APARTMENTS vertraulich behandelt und nur an Dritte, die Vermittlung Ihrer Wohnung betreffende Personen, weitergegeben.
    2. Ebenfalls sind Ihnen anvertraute Daten der Interessenten vertraulich zu behandeln.
  9. Wahrung des Kundenschutzes
    Anfragen von durch STADE APARTMENTS vermittelte Wohnraumsuchende (Privatpersonen und/oder Firmen) für weitere Personen bzw. weitere Zeiträume sind STADE APARTMENTS unverzüglich mitzuteilen.
  10. Dauer und Kündigung der Beauftragung
    Ihr Auftrag ist unbefristet und wird nicht durch eine Vermietung beendet. Sie können die Beauftragung jedoch jederzeit schriftlich mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Die Verpflichtungen aus den §§ 4a, 4b, 6 und 7 bleiben davon unberührt.
  11. Haftungsbegrenzung
    1. STADE APARTMENTS ist kein Vertragspartner im Mietvertrag. Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden an der Mietsache bzw. für Schäden, die durch die Vermietung oder bei Vertragsbruch des Mieters entstehen.
    2. STADE APARTMENTS übernimmt keine Haftung für falsche Angaben der Interessenten.
    3. Eine Haftung von STADE APARTMENTS für den Fall nicht zustande gekommener Vermittlungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
    4. Schadensersatzansprüche gegen STADE APARTMENTS sind ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung von Leib und Leben auch bei fahrlässigem Verhalten oder Gefährdungshaftung. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt ein Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    5. STADE APARTMENTS geht davon aus, dass sämtliche, im Bereich der Vermittlungstätigkeit übermittelten und veröffentlichten Daten der Wahrheit entsprechen und richtig sind und pflegt ihren Datenbestand mit äußerster Sorgfalt. Dennoch kann STADE APARTMENTS keine Verantwortung für die Richtigkeit übernehmen. Datenänderungen können zu jeder Zeit durchgeführt werden.
  12. Sonstige Bestimmungen
    Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall ist der Vertrag seinem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen.
  13. Rechtswahl und Gerichtsstand
    1. Für Aufträge von Vermietern an STADE APARTMENTS wird das deutsche Recht angewendet.
    2. Gerichtsstand für Aufträge von Vermietern an STADE APARTMENTS ist Stade, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder er keinen Wohnsitz in Deutschland unterhält.
  14. Widerrufsrecht
    1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
    2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

      Stade Apartments
      Thuner Str. 86a
      21680 Stade
      Telefon: 04141-7977110
      Telefax: 04141-7977177
      E-Mail: info@stade-apartments.de

      mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

    4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
    5. Folgen des Widerrufs
      1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
      2. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Stand 01.07.2024